Vorsicht bei Arbeitgeberwechsel

 

Nach Auskunft der Mitarbeiterseite der Bayer. Regional-KODA können derzeit
keine Aussagen dazu getroffen werden, in wie weit bei einem Wechsel von
einem kirchlichen Arbeitgeber zu einem anderen kirchlichen Arbeitgeber
Besitzstände (z.B. Kinderanteile) weitergezahlt werden. Gleiches gilt für
die Anerkennung von Zeiten der Berufserfahrung.

Es ist ratsam, sich im Einzelfall entsprechende schriftliche (!) Zusagen
vom künftigen Dienstgeber geben zu lassen.

Dr. Joachim Eder
Sprecher der Mitarbeiterseite der Bayer. Regional-KODA